Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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30.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
16.10.2024
Sonstiges
07.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
07.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
27.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
02.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
02.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
02.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
18.02.2022
Entscheidungen im Verfahren
04.10.2021
Eröffnungen
23.03.2021 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
03.02.2020 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
13.12.2018 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
14.12.2017 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
12.01.2017
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
21.07.2016
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
23.04.2015
Neueintragungen